Europäisches Parlament

Die Stimme der Bürgerinnen und Bürger

Aufgabe
beteiligt sich als direkt gewähltes Organ an der Gesetzgebung der EU
Mitglieder
679 Mitglieder des Europäischen Parlaments
Sitz
Straßburg, Brüssel und Luxemburg

Allgemein

Die EU-Bürgerinnen und ‑Bürgern wählen die Mitglieder des Europäischen Parlaments (MdEP) direkt, damit sie deren Interessen vertreten. Die Wahlen finden alle fünf Jahre statt. Alle rund 375 Millionen EU-Bürger über 18 Jahre (in Österreich über 16 Jahre) sind wahlberechtigt. Seit der Europawahl 2014 zählt das Europäische Parlament 679 Abgeordnete - diese Zahl ist durch den Vertrag von Lissabon festgelegt.

Diese 679 Europa-Abgeordneten vertreten über 500 Millionen Bürgerinnen und Bürger aus 28 Staaten. Die Bevölkerungsgröße der einzelnen Mitgliedsstaaten bestimmt die Anzahl der Abgeordneten. Aus den "kleinsten" EU-Staaten kommen sechs Europa-Abgeordnete. Die mit Abstand meisten Europa-Abgeordneten kommen aus Deutschland, nämlich 96, dem bevölkerungsreichsten EU-Mitgliedsstaat. Österreich ist mit 18 Europa-Abgeordneten im EU-Parlament vertreten, Belgien mit 21 und Luxembourg mit sechs Abgeordneten.

Bei der Sitzverteilung nach Ländern gilt das Prinzip der "degressiven Proportionalität". Das bedeutet, dass die Bevölkerungen der kleineren Mitgliedsstaaten relativ "besser" im EU-Parlament vertreten sind als die Bevölkerungen der größeren Mitgliedsstaaten. Dieses Prinzip ist in einer parlamentarischen Demokratie nichts Ungewöhnliches: Im deutschen Bundesrat beispielsweise sind die kleineren Bundesländer auch "relativ besser" vertreten als die größeren Bundesländer.

Seinen offiziellen Sitz hat das Europäische Parlament in Straßburg (Frankreich). Es arbeitet jedoch an drei Orten: Straßburg, Brüssel und Luxemburg. Die wichtigsten Zusammenkünfte, die Plenartagungen, werden zwölf Mal jährlich in Straßburg abgehalten. Weitere Plenartagungen und auch die Ausschusssitzungen finden in Brüssel statt.

 

Aufgaben

Das Parlament hat  hauptsächlich drei Aufgaben:

  1. Es ist zusammen mit dem Rat für die Gesetzgebung zuständig. Der Umstand, dass das EU-Parlament direkt gewählt ist, trägt zur demokratischen Legitimation des europäischen Rechts bei.
  2. Das Parlament übt eine demokratische Kontrolle über alle Organe der EU und insbesondere über die Kommission aus. Es stimmt der Ernennung des Kommissionspräsidenten und der Kommissionsmitglieder zu oder lehnt sie ab. Es kann auch einen Misstrauensantrag gegen die gesamte Kommission einbringen.
  3. Das EU-Parlament teilt sich die Haushaltsbefugnis mit dem Rat und kann somit Einfluss auf die Ausgaben der EU nehmen. Am Ende des Haushaltsverfahrens genehmigt das EP den Gesamthaushalt oder lehnt ihn ab.

Funktionsweise

Das Parlament wählt seinen Präsidenten für eine zweieinhalbjährige Amtszeit. Dieser vertritt das Parlament gegenüber den anderen EU-Institutionen und der Außenwelt. Unterstützung erhält er durch 14 Vizepräsidenten.

Zusammen mit dem Präsidenten des Rates unterzeichnet der Präsident des Europäischen Parlaments alle von beiden Organen angenommenen Rechtsakten.

Die Arbeit des Parlaments läuft im Wesentlichen in zwei Stufen ab:

  • Vorbereitung der Plenartagungen. Diese Arbeit übernehmen die Mitglieder des Europäischen Parlaments (MdEP) in den 20 Parlamentsausschüssen. Die inhaltlichen Spezialisierungen der Ausschüsse  entsprechen den verschiedenen EU-Aktivitäten. Als Beispiele seien der Ausschuss für Wirtschaft und Währung und der Ausschuss für internationalen Handel genannt. Die politischen Fraktionen erörtern die zu behandelnden Themen.

Der Europaabgeordnete für die Deutschsprachige Gemeinschaft, Pascal Arimont (CSP), sitzt als  Vollmitglied im Ausschuss für Regionalpolitik sowie als stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz und im Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie.

Abhaltung der Plenartagungen. Die Plenartagungen, an denen alle MdEP teilnehmen, finden in der Regel in Straßburg (eine Woche pro Monat) und manchmal zusätzlich in Brüssel statt. Auf diesen Tagungen berät das Parlament über vorgeschlagene Rechtsvorschriften. Es stimmt über Änderungsanträge ab, ehe über den Gesamttext entschieden wird. Auf der Tagesordnung können ferner „Mitteilungen“ des Rates oder der Kommission stehen oder Fragen zu aktuellen Entwicklungen in der EU oder der übrigen Welt.