Europäische Rechnungshof

Beitrag zur Verbesserung des Finanzmanagements der EU

 

Aufgabe
Kontrolle der ordnungsgemäßen Erhebung und Verwendung der EU-Mittel und Beitrag zur Verbesserung des Finanzmanagements der EU
Mitglieder
eines aus jedem EU-Mitgliedstaat
Sitz
Luxemburg

 

Allgemein

Der Europäische Rechnungshof ist der unabhängige externe Rechnungsprüfer der Europäischen Union. Er kontrolliert,

  • ob die Einkünfte der Union korrekt eingegangen sind,
  • ob die Ausgaben ordnungsgemäß getätigt wurden und
  • ob das Finanzmanagement solide ist.

Er führt seine Aufgaben unabhängig von den anderen EU-Institutionen und den Regierungen der Mitgliedstaaten aus. Hierdurch trägt der Rechnungshof seinen Teil zu einer besseren Verwendung der EU-Mittel zum Wohle der europäischen Bürgerinnen und Bürger bei.

Aufgaben

Die Hauptaufgabe des Rechnungshofs besteht darin, die einwandfreie Ausführung des Haushaltsplans der EU – also die Recht- und Ordnungsmäßigkeit ihrer Einnahmen und Ausgaben – zu kontrollieren und ein solides Finanzmanagement zu gewährleisten. Seine Arbeit hilft somit, dass die EU effektiv und effizient verwaltet wird.

Der Rechnungshof führt eingehende Prüfungen bei allen Stellen, die für die Einnahmen und Ausgaben der EU zuständig sind, durch. Solche Prüfungen finden auch direkt in den EU-Mitgliedstaaten und in anderen Ländern statt; sowohl bei den Organisationen, die die Mittel verwalten, als auch bei den Begünstigten.

Der Rechnungshof veröffentlicht die Ergebnisse in Jahres- und Sonderberichten. In denen macht er die Kommission und Mitgliedstaaten auf festgestellte Fehler und Probleme aufmerksam und spricht Empfehlungen aus.

Eine weitere zentrale Aufgabe des Europäischen Rechnungshofs besteht darin, die für den Haushalt zuständigen Organe (das Europäische Parlament und den Rat) durch Vorlage eines Berichts über das jeweils abgeschlossene Haushaltsjahr zu unterstützen. Die Ergebnisse und Schlussfolgerungen in diesem Bericht spielen eine wichtige Rolle für den Entlastungsbeschluss des Parlaments über die Haushaltsführung der Kommission.

Auf Ersuchen der anderen EU-Institutionen gibt der Europäische Rechnungshof außerdem Stellungnahmen zu neuen oder überarbeiteten EU-Vorschriften ab, die finanzielle Auswirkungen haben. Zudem kann er in eigener Initiative Positionspapiere zu sonstigen Themen veröffentlichen.

Funktionsweise

Der Europäische Rechnungshof arbeitet als Kollegialorgan mit 27 Mitgliedern, einem pro EU-Land. Der Rat ernennt die Mitglieder nach Anhörung des Europäischen Parlaments für eine Amtszeit von sechs Jahren. Diese kann verlängert werden. Der Rat wählt die Mitglieder aufgrund ihrer Kompetenz und Unabhängigkeit aus. Sie arbeiten ausschließlich für den Europäischen Rechnungshof. Aus ihrer Mitte wählen sie den Präsidenten für drei Jahre.

Um seine Aufgabe effektiv erfüllen zu können, muss der Europäische Rechnungshof – wie jede andere oberste Prüfungsbehörde – von den Institutionen, die er prüft, völlig unabhängig sein. Er entscheidet nach eigenem Ermessen über die Prüfungsthemen, den jeweiligen Umfang und die jeweilige Herangehensweise. Er bestimmt, in welcher Form und wann er die Ergebnisse der von ihm ausgewählten Prüfungen präsentiert. Er legt fest, inwieweit er seine Berichte und Stellungnahmen bekannt macht. Dies sind wichtige Elemente der Unabhängigkeit.

Der Europäische Rechnungshof ist in Kammern unterteilt. Diese arbeiten die Entwürfe von Berichten und Stellungnahmen des Rechnungshofs aus. Hoch qualifizierte Mitarbeiter aus allen Mitgliedstaaten unterstützen die Kammern .

Die Rechnungsprüfer führen häufig Prüfbesuche bei den anderen EU-Institutionen, in den Mitgliedstaaten und in anderen Ländern durch, die EU-Mittel erhalten. Darüber hinaus arbeitet der Rechnungshof eng mit den obersten Rechnungsbehörden in den Mitgliedstaaten zusammen.

Die Arbeit des Rechnungshofs betrifft in erster Linie den EU-Haushalt, für den letztlich die Kommission die Verantwortung trägt. Fakt ist jedoch, dass in der Praxis mehr als 80 % der EU-Ausgaben gemeinsam mit den nationalen Behörden verwaltet werden. Der Europäische Rechnungshof kann selbst keine rechtlichen Schritte unternehmen. Er deckt aber durch seine Arbeit Unregelmäßigkeiten, Schwächen und Verdachtsfälle von Betrug auf. Der Rechnungshof unterrichtet die zuständigen EU-Stellen, u. a. das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF). Mithilfe seiner objektiven Berichte und Stellungnahmen prägt der 1977 gegründete Rechnungshof entscheidend den Umgang mit EU-Haushaltsmitteln. Er erfüllt damit seine Aufgabe als unabhängiger Wahrer der finanziellen Interessen der Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union.