Wirtschafts- und Sozialausschuss

Die Stimme der Zivilgesellschaft

 

Aufgabe
Vertretung der organisierten Zivilgesellschaft
Mitglieder
326 aus allen EU-Mitgliedstaaten
Sitz
Brüssel

 

Allgemein

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) ist eine beratende Einrichtung der Europäischen Union. Er setzt sich aus Vertretern von Arbeitgeberorganisationen, Gewerkschaften und anderen Gruppen vor allem aus dem sozioökonomischen, staatsbürgerlichen, beruflichen und kulturellen Bereich zusammen. Als Sprachrohr der Allgemeinheit gibt der EWSA Stellungnahmen gegenüber der Kommission, dem Rat und dem Europäischen Parlament ab. Die Mitglieder des EWSA sind nicht weisungsgebunden. Sie vertreten das allgemeine Interesse der Union. Als Bindeglied zwischen den oben genannten EU-Organen und den europäischen Bürgerinnen und Bürgern fördert der EWSA eine demokratischere Gesellschaft in der Europäischen Union.

Aufgaben

Der EWSA erfüllt im Wesentlichen drei Aufgaben:

  1. Indem er das Europäische Parlament, den Rat und die Europäische Kommission unterstützt, sorgt der EWSA dafür, dass die EU ihr politisches und gesetzgeberisches Handeln besser auf die wirtschaftlichen und sozialen Gegebenheiten vor Ort abstimmt. Dabei nutzt er die Erfahrung seiner Mitglieder, um einen Konsens herbeizuführen, der dem allgemeinen Interesse dient.
  2. Er fördert die Entwicklung hin zu einer bürgernäheren Europäischen Union. Hierzu bietet er ein institutionelles Forum. Dort vertritt und erläutert die organisierte Zivilgesellschaft ihre Ansichten.
  3. Er setzt sich für die Werte ein, auf denen die europäische Integration gründet. Und er unterstützt – in Europa ebenso wie weltweit – die Sache der Demokratie. Sein besondere Aufmerksamkeit gilt der  so genannten partizipativen Demokratie: ein System, wo die Bevölkerung sich aktiv und direkt am politischen Geschehen und der Gesellschaft beteiligt.

Laut den Verträgen müssen das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission den EWSA zu zahlreichen Fragen hören. Diese Bereiche sind nach und nach ausgeweitet worden. So hat sich das Tätigkeitsfeld des EWSA immer mehr vergrößert. Daneben kann der Ausschuss aus eigenem Entschluss Stellungnahmen abgeben, wenn er dies zur Verteidigung der Interessen der Zivilgesellschaft für wichtig hält. Etwa 170 Stellungnahmen legt der Ausschuss jährlich vor, rund 15 % davon auf eigene Initiative.

Ein prägendes Merkmal der Arbeit im EWSA ist das Bestreben, unter den Ausschussmitgliedern einen Konsens zu erzielen. Eine Herausforderung, da diese ein breites Spektrum von Anliegen vertreten – etwa die Interessen von Arbeitgeberverbänden und von Gewerkschaften. Der Ausschuss ist ein geeigneter Berater, wenn es darum geht, wie sich neue Vorschläge konkret, also auf das Leben der Menschen vor Ort, auswirken werden. Oder wenn es heißt, wie sich Rechtsvorschriften so umgestalten lassen, dass sie breite öffentliche Unterstützung finden.

Mehr Transparenz bei der EU-Entscheidungsfindung und die Pflege enger Verbindungen zu nationalen Organisationen der Zivilgesellschaft sind ebenfalls wichtige Elemente der Ausschusstätigkeit. 

Funktionsweise

Die Regierungen nominieren die 326 Mitglieder des EWSA.  Der Rat der Europäischen Union ernennt sie für fünf Jahre. Eine Wiederernennung ist zulässig. Die Mitglieder kommen aus den verschiedenen wirtschaftlichen und sozialen Interessengruppen in Europa.

Nach ihrer Ernennung arbeiten die Mitglieder des Ausschusses völlig unabhängig von ihren Regierungen. Sie sind intern in drei Gruppen organisiert: die Arbeitgeber, die Arbeitnehmer und andere Interessen. Der EWSA wählt aus seiner Mitte einen Präsidenten und zwei Vizepräsidenten für die Dauer von zweieinhalb Jahren. Die Mitglieder des EWSA treten neun Mal jährlich in Brüssel zu Vollsitzungen zusammen, bei denen Stellungnahmen mit einfacher Mehrheit angenommen werden. Die Vorarbeiten zu den Vollsitzungen übernehmen sechs „Fachgruppen“ und eine Kommission. Ausschussmitgliedern leiten diese. Das Generalsekretariat des EWSA (Sitz in Brüssel) unterstützt sie:

  1. Fachgruppe „Wirtschafts- und Währungsunion, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt“ (ECO)
  2. Fachgruppe „Binnenmarkt, Produktion und Verbrauch“ (INT)
  3. Fachgruppe „Verkehr, Energie, Infrastruktur und Informationsgesellschaft“ (TEN)
  4. Fachgruppe „Beschäftigung, Sozialfragen, Unionsbürgerschaft“ (SOC)
  5. Fachgruppe „Landwirtschaft, ländliche Entwicklung, Umweltschutz“ (NAT)
  6. Fachgruppe „Außenbeziehungen“ (REX)
  7. Beratende Kommission für industriellen Wandel (CCMI)

Der EWSA verfolgt den Fortschritt der langfristigen EU-Strategien über die so genannten Beobachtungsstellen und einen Lenkungsausschuss, der ihre Umsetzung und die Auswirkungen „vor Ort“ überwacht.