lokale Behörden (Städte, Gemeinden) oder deren Netzwerke, andere lokale und regionale Verwaltungsebenen, lokale Gemeindeverbände, (zivilgesellschaftliche) Organisationen ohne Erwerbszweck in Vertretung lokaler Behörden
Partner aus min. vier EU-Mitgliedstaaten, Serbien, Montenegro, Kosovo oder der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien.
Kommunen und Verbände, die langfristig gemeinsam an einem Thema arbeiten möchten. Das Potenzial der Netzwerke, die durch die Verknüpfung mehrerer Städtepartnerschaften entstehen, sollte dazu genutzt werden, eine thematische und dauerhafte Zusammenarbeit zwischen Städten zu etablieren. Die EU-Kommission unterstützt den Aufbau derartiger Netzwerke, die die Voraussetzung für eine strukturierte, intensive und vielschichtige Zusammenarbeit sind.
max. 24 Monate
maximaler EU-Zuschuss: 150.000 Euro (auf Basis von Pauschalsätzen)
Einreichfristen:
- 01. März Jahr "x" für Projekte, die zwischen 01.September Jahr "x" und 28.Februar Jahr "x+1" beginnen
- 01. September Jahr "x" für Projekte, die zwischen 01.März Jahr "x+1" und 31.August Jahr "x+1" beginnen
Der Antrag sollte vor 12:00 Uhr (MEZ) eingereicht werden.
Die Fristen wiederholen sich jedes Jahr